Affiliate-Vertrag

Affiliate-Vertrag
zwischen
Be Infinity Limited
Unit 1411, 14/Floor, Cosco Tower, HK-183 Queen’s Road Central,
Sheung Wan, Hongkong
– nachfolgend „Be Infinity“ –
und
dem jeweils registrierten Affiliate
– nachfolgend „Affiliate“ –
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Präambel
(1) Be Infinity bietet weltweit digitale Bildungs-, Trainings- und Coachingleistungen in den Bereichen Lifestyle, Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung und Finanzen an. Be Infinity bietet keine Finanzinstrumente, Wertpapiere oder sonstigen regulierten Finanz- oder Anlageprodukte an.
(2) Der Affiliate bewirbt die Leistungen von Be Infinity gegenüber Dritten und erhält eine erfolgsabhängige Vergütung nach dem jeweils gültigen Vergütungs- und Karriereplan (der „Compensation Plan“). Der Affiliate handelt als selbstständiger Unternehmer und ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von Be Infinity.
(3) Dieser Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne der jeweils anwendbaren Rechtsordnung. Der Abschluss dieses Vertrags durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
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§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Affiliates für Be Infinity, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien, die Nutzung der von Be Infinity bereitgestellten Systeme und Materialien sowie die Vergütungsregeln.
(2) Der Affiliate ist verpflichtet, bei der Bewerbung und Vermittlung der Leistungen von Be Infinity alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere das Werbe-, Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Datenschutzrecht.
(3) Die jeweils aktuellen Produkt-, Leistungs-, Vergütungs- und Compliance-Regeln von Be Infinity (einschließlich Compensation Plan, Verhaltenskodex und Werberichtlinien) sind Bestandteil dieses Vertrags, sofern sie dem Affiliate in Textform zur Verfügung gestellt werden.
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§ 2 Unternehmerstatus, Registrierung, KYC
(1) Der Affiliate sichert zu und gewährleistet, dass er bei Abschluss dieses Vertrags und während dessen gesamter Laufzeit als Unternehmer (z. B. Einzelunternehmer, Gesellschaft, Personengesellschaft oder sonstige Organisation) und nicht als Verbraucher handelt.
(2) Der Affiliate ist dafür verantwortlich, sämtliche für seine Tätigkeit in seinem Ansässigkeitsstaat erforderlichen gewerblichen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen und berufsrechtlichen Registrierungen, Lizenzen und Genehmigungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuholen, aufrechtzuerhalten und einzuhalten.
(3) Be Infinity ist berechtigt, vor und während der Laufzeit dieses Vertrags KYC-, Identifizierungs- und Compliance-Prüfungen (Know Your Customer) durchzuführen. Der Affiliate hat alle hierfür vernünftigerweise erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(4) Grundsätzlich ist je natürlicher oder juristischer Person nur eine Affiliate-Position im Compensation Plan zulässig, sofern Be Infinity nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes genehmigt.
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§ 3 Rechtsstellung des Affiliates
(1) Der Affiliate handelt als selbstständiger Unternehmer. Zwischen den Parteien wird weder ein Arbeitsverhältnis noch ein Handelsvertreter-, Makler- oder Gesellschaftsverhältnis begründet.
(2) Der Affiliate handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er trägt sämtliche mit seiner Tätigkeit verbundenen Kosten (einschließlich Büro, Personal, Reisekosten, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) und ist allein für die ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung dieser Steuern und Beiträge verantwortlich.
(3) Der Affiliate ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und Arbeitsweise frei und unterliegt keinen Weisungen von Be Infinity. Er ist jedoch an die vertraglichen Bestimmungen, die Vergütungsregeln sowie die Compliance- und Werberichtlinien gebunden.
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§ 4 Ethische Standards und Verhalten
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, sich gegenüber Interessenten, Kunden, anderen Affiliates und Wettbewerbern ethisch, fair und transparent zu verhalten.
(2) Insbesondere ist es dem Affiliate untersagt:
1.⁠ ⁠irreführende, unwahre oder übertriebene Aussagen über Verdienstmöglichkeiten, Produktwirkungen oder die Unternehmensstruktur zu machen;
2.⁠ ⁠unrealistische Einkommensversprechen oder Erfolgsgarantien abzugeben;
3.⁠ ⁠im Vertrieb Druck, Drohungen oder unzulässige psychologische Methoden einzusetzen;
4.⁠ ⁠Wettbewerber herabzusetzen oder unwahre Tatsachen über sie zu verbreiten.
(3) Bei allen Werbemaßnahmen hat der Affiliate deutlich zu machen, dass er als selbstständiger Affiliate handelt. Er darf nicht den Eindruck erwecken, im Namen von Be Infinity als Unternehmen oder als dessen Mitarbeiter zu sprechen.
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§ 5 Werbung, Online-Präsenz und Marketing-Tools
(1) Der Affiliate darf für die Produkte und Leistungen von Be Infinity nur solche Marketing- und Werbematerialien verwenden, die von Be Infinity bereitgestellt oder von Be Infinity ausdrücklich in Textform freigegeben wurden (z. B. Präsentationen, Grafiken, Landingpages).
(2) Die Verwendung selbst erstellter Marketingmaterialien (Texte, Videos, Landingpages, Funnels, Social-Media-Accounts usw.) bedarf der vorherigen Freigabe durch Be Infinity in Schrift- oder Textform. Jede Änderung bereits freigegebener Materialien bedarf einer erneuten Freigabe.
(3) Untersagt sind insbesondere:
1.⁠ ⁠Spam-Marketing (insbesondere unaufgeforderte Massen-E-Mails und unzulässiges Telefonmarketing);
2.⁠ ⁠anonyme oder irreführende Beiträge;
3.⁠ ⁠Werbung mit irreführenden oder geschützten Bezeichnungen (z. B. „offizieller Account“) ohne entsprechende Berechtigung;
4.⁠ ⁠das Anbieten oder Verkaufen von Be-Infinity-Produkten auf öffentlichen Online-Marktplätzen (z. B. eBay, Amazon) ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Be Infinity.
(4) In Online-Präsenzen hat der Affiliate deutlich anzugeben, dass er als selbstständiger Affiliate handelt (z. B. „Independent Affiliate“).
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§ 6 Struktur, Downline und Crossline-Sponsoring
(1) Die Vertriebsorganisation von Be Infinity ist in Sponsorlinien („Upline/Downline“) gegliedert. Der Affiliate ist an seine Position innerhalb dieser Struktur gebunden.
(2) Dem Affiliate ist es untersagt, Affiliates oder Kunden aktiv dazu zu veranlassen, ihre bestehende Sponsorzuordnung zu ändern oder sich einer anderen Sponsorlinie anzuschließen („Crossline-Sponsoring“), sofern ein solcher Wechsel nicht ausdrücklich von Be Infinity in Textform genehmigt wurde.
(3) Darüber hinaus ist Crossline-Sponsoring sowie jeder Versuch hierzu innerhalb des Unternehmens verboten. Crossline-Sponsoring bedeutet, eine Person oder ein Unternehmen zu werben, die/das bereits als Affiliate oder Kunde von Be Infinity in einer anderen Vertriebslinie mit Be Infinity verbunden ist oder innerhalb der letzten sechs Monate einen Affiliate- oder Kundenvertrag hatte. Es ist ebenfalls verboten, den Namen eines Ehepartners, Verwandten, Handelsnamens, Unternehmens, einer Partnerschaft, einer Treuhandgesellschaft oder eines anderen Dritten zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

Sanktionsstufen bei Verstößen:
– 1. Verstoß: Schriftliche Abmahnung.
– 2. Verstoß: Sperrung sämtlicher Provisionsauszahlungen für 3 Monate.
– 3. Verstoß: Sperrung sämtlicher Provisionsauszahlungen für 12 Monate.
– 4. und jeder weitere Verstoß: Dauerhafte Sperrung sämtlicher Provisionsauszahlungen („lebenslange Payout-Sperre“) sowie außerordentliche fristlose Kündigung des Affiliate-Vertrages.

Ein Wechsel in eine andere Vertriebslinie innerhalb von Be Infinity innerhalb der Sperrfrist von sechs Monaten ist ausschließlich in Ausnahmefällen zulässig. Voraussetzung hierfür ist, dass:
1. die fünf nächsthöheren Diamonds aus dem binary tree des betreffenden Kunden bzw. Affiliates, die innerhalb der letzten sechs Monate ein Affiliate-Paket innehatten, sowie
2. die Gesellschaft
jeweils einstimmig und schriftlich dem Wechsel zustimmen.
Ohne diese Zustimmung bleibt das Crossline-Sponsoring streng untersagt.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch Be Infinity bleibt unberührt.
(4) Der Affiliate darf keine unmittelbaren oder mittelbaren Vorteile (finanzieller oder sonstiger Art) als Anreiz für einen Wechsel der Sponsorlinie anbieten oder gewähren.
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§ 7 Strukturänderung / Sponsorwechsel
(1) Eine Strukturänderung (Sponsorwechsel) eines Affiliates ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung aller unmittelbar betroffenen Personen zulässig.
(2) Ein freiwilliger Wechsel der Sponsorlinie setzt voraus:
1.⁠ ⁠einen Antrag des betroffenen Affiliates in Schrift- oder Textform;
2.⁠ ⁠die Zustimmung des derzeitigen direkten Sponsors (Upline) in Textform;
3.⁠ ⁠die Zustimmung der fünf nächsthöheren Affiliates in der Upline mit dem Rang „Diamond“ (oder höher) in Textform, soweit dieser Rang in der jeweiligen Upline vorhanden ist;
4.⁠ ⁠die ausdrückliche Genehmigung von Be Infinity in Textform.
(3) Be Infinity ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit eine Strukturänderung anzuordnen, auch ohne Zustimmung einzelner oder aller Beteiligten. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet Be Infinity nach billigem Ermessen.
(4) Bei der Anordnung einer Strukturänderung berücksichtigt Be Infinity die berechtigten Interessen aller Beteiligten angemessen. Keine Partei hat einen Anspruch auf eine bestimmte Struktur oder Position.
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§ 8 Wettbewerbsverbot und Abwerbeverbot
(1) Während der Laufzeit dieses Vertrags wird der Affiliate keine Leistungen oder Produkte vertreiben, die in unmittelbarem Wettbewerb zu den Kernprodukten von Be Infinity stehen, wenn:
1.⁠ ⁠diese Tätigkeit im selben Marktsegment stattfindet und im Wesentlichen demselben Geschäftsmodell folgt; und
2.⁠ ⁠dadurch die berechtigten Interessen von Be Infinity erheblich beeinträchtigt würden.
(2) Das Wettbewerbsverbot beschränkt sich auf die aktive, gezielte Abwerbung von Kunden und Affiliates aus der eigenen Downline des Affiliates oder aus dem Be-Infinity-Netzwerk für ein unmittelbar konkurrierendes Network-Marketing- oder Affiliate-System.
(3) Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn sie in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung getroffen werden und eine angemessene Entschädigung für die Beschränkung (Karenzentschädigung) vorsehen. Ein stillschweigendes oder unbeschränktes nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist ausgeschlossen.
(4) Während der Laufzeit dieses Vertrags ist es dem Affiliate untersagt, Affiliates oder Kunden von Be Infinity aktiv für konkurrierende Systeme abzuwerben.
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§ 9 Vertraulichkeit, Daten und Geschäftsgeheimnisse
(1) Der Affiliate verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit zugänglich werden, vertraulich zu behandeln, insbesondere zu internen Strukturen, zum Compensation Plan, zu nicht öffentlichen Kennzahlen, Kundendaten und Affiliate-Daten.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung dieses Vertrags fort, solange und soweit Be Infinity ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat.
(3) Kunden- und Downline-Strukturen begründen keine eigenständigen Eigentums- oder Schutzrechte des Affiliates. Diese Daten verbleiben in der ausschließlichen Verantwortung und Kontrolle von Be Infinity, soweit zwingende datenschutzrechtliche oder berufsrechtliche Vorschriften nichts anderes verlangen.
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§ 10 Sanktionen und Vertragsstrafe
(1) Verletzt der Affiliate wesentliche Vertragspflichten, insbesondere:
•⁠ ⁠die Werbe- und Compliance-Regeln (§§ 4 und 5);
•⁠ ⁠die Crossline-, Struktur- oder Wettbewerbsregeln (§§ 6 bis 8);
•⁠ ⁠die Vertraulichkeitspflicht (§ 9);
kann Be Infinity nach vorheriger Abmahnung und Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe folgende Maßnahmen ergreifen:
1.⁠ ⁠schriftliche Abmahnung;
2.⁠ ⁠vorübergehende Sperrung des Affiliate-Kontos (einschließlich Zurückhaltung von Auszahlungen) bis zur Klärung;
3.⁠ ⁠Anpassung oder Aberkennung bestimmter Ränge oder Karrierestufen;
4.⁠ ⁠außerordentliche Kündigung dieses Vertrags bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen.
(2) Darüber hinaus kann Be Infinity für bestimmte besonders schwerwiegende Verstöße eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe muss im Einzelfall in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere und wirtschaftlichen Bedeutung des Verstoßes stehen. Maßgebliche Kriterien sind insbesondere Art, Dauer und Umfang des Verstoßes sowie eine etwaige Wiederholung.
(3) Die von Be Infinity festgesetzte Vertragsstrafe unterliegt der gerichtlichen Überprüfung auf ihre Angemessenheit. Eine unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafe kann durch das zuständige Gericht auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(4) Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch von Be Infinity aus demselben Verstoß angerechnet.
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§ 11 Vergütung, Compensation Plan
(1) Der Affiliate erhält für den erfolgreichen Vertrieb der Produkte und Leistungen von Be Infinity eine erfolgsabhängige Vergütung nach dem jeweils gültigen Compensation Plan. Die Vergütung ist streng produktbezogen; für die bloße Gewinnung neuer Affiliates oder Teilnehmer wird keine Vergütung gezahlt.
(2) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nur, wenn:
1.⁠ ⁠ein wirksamer, bezahlter Vertrag über Produkte oder Leistungen zwischen Be Infinity und dem Endkunden zustande gekommen ist;
2.⁠ ⁠die Gegenleistung vom Kunden vollständig bezahlt wurde;
3.⁠ ⁠der Vertrag vom Affiliate ordnungsgemäß gemäß diesem Vertrag und den Compliance-Regeln vermittelt wurde.
(3) Be Infinity kann den Compensation Plan und die Vergütungsstrukturen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen im Produktportfolio, Marktentwicklungen, gesetzliche Vorgaben) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Be Infinity informiert den Affiliate hierüber in Textform unter Einhaltung einer angemessenen Frist (in der Regel mindestens vier Wochen).
(4) Führt eine Änderung des Compensation Plans zu einer mehr als unerheblichen Verschlechterung der Vergütungssituation des Affiliates, steht dem Affiliate ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Be Infinity weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hin.
(5) Provisionsabrechnungen erfolgen in den im Compensation Plan festgelegten Zyklen. Einwendungen gegen die Richtigkeit einer Provisionsabrechnung hat der Affiliate innerhalb von 60 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt die Abrechnung als anerkannt.
(6) Provisionsansprüche entfallen oder sind zurückzuzahlen, wenn der zugrunde liegende Kundenvertrag widerrufen, angefochten, rückabgewickelt oder nicht erfüllt wird oder sich herausstellt, dass der Vertrag durch unzulässige oder rechtswidrige Vertriebspraktiken zustande gekommen ist.
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§ 12 Haftung
(1) Be Infinity haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Be Infinity, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Be Infinity unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Affiliate regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Be Infinity auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung von Be Infinity ist ausgeschlossen, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht (z. B. nach produkthaftungsrechtlichen Vorschriften).
(5) Be Infinity gewährleistet keine bestimmte Verfügbarkeit seiner technischen Systeme und keinen unterbrechungsfreien Zugang. Eine etwaige Haftung richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen.
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§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird mit erfolgreicher Registrierung des Affiliates und Annahme durch Be Infinity wirksam und auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(2) Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen, sofern für bestimmte Paketmodelle keine Mindestlaufzeiten vereinbart sind. Gelten aufgrund besonderer Pakete Mindestlaufzeiten, gehen diese Regelungen vor; nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern er nicht gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
1.⁠ ⁠der Affiliate wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt;
2.⁠ ⁠der Affiliate strafbare Handlungen, rechtswidrige Vertriebspraktiken oder schwerwiegende Compliance-Verstöße begeht;
3.⁠ ⁠der Affiliate dem Ruf oder den wirtschaftlichen Interessen von Be Infinity erheblich schadet.
(4) Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch Be Infinity können Provisionsansprüche aus noch nicht vollständig abgewickelten Geschäften entfallen, soweit die Kündigung auf einem schuldhaften schwerwiegenden Verstoß des Affiliates beruht und die Aufrechterhaltung dieser Provisionsansprüche für Be Infinity unzumutbar wäre.
(5) Der Affiliate hat bei Vertragsbeendigung keinen Anspruch auf einen Ausgleich (Handelsvertreterausgleich oder vergleichbare Ausgleichszahlungen), da er nicht als Handelsvertreter tätig ist und entsprechende Erwägungen bereits im Vergütungssystem berücksichtigt sind.
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§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihm unterliegen dem materiellen Recht von Hongkong unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, soweit nicht zwingende Vorschriften anderer Rechtsordnungen vorgehen.
(2) Ist der Affiliate Kaufmann oder einem Kaufmann gleichgestellt oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Hongkong, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Be Infinity. Be Infinity ist jedoch auch berechtigt, den Affiliate an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Zwingende verbraucherschützende oder sonstige Schutzvorschriften der Rechtsordnung, in der der Affiliate seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie ausnahmsweise Anwendung finden.
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§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, elektronisches Dokument). Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Der Affiliate darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Be Infinity auf Dritte übertragen. Be Infinity darf diesen Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Affiliates nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(4) Dieser Vertrag liegt in englischer und deutscher Sprache vor. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den beiden Sprachfassungen ist die englische Fassung maßgeblich.